Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie BESTTRAVEL den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. und bestätigen uns dabei zugleich die Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Informationen.Die Anmeldung ist schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder elektronisch möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Grundlage Ihrer Reiseanmeldung sind die Reiseausschreibung im Reiseprospekt/Anzeige, bzw. auf unserer Webseitewww.best-travel.de. Der Pauschalreisevertrag kommt erst mit der Annahme durch BESTTRAVEL zustande. BESTTRAVEL wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären.Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt noch keine Annahme des Pauschalreisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch die unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande.Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und BESTTRAVEL ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.

Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab,so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von BESTTRAVEL vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. BESTTRAVEL ist während dieser Zeit an dieses Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage schriftlich die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Pauschalreisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.

Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts-und Kündigungsrechte.Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung/Sicherungsschein

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gemäß §651 r BGB iVm Art.252 EGBGB sofort, spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Bestätigung fällig. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen,erwartet BESTTRAVEL den Geldeingang als verbucht zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Soweit wir zur ordnungsgemäßenErbringung der vertraglichenLeistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, sind wir bei Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5zu belasten.Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über BESTTRAVEL vermittelten Versicherung fällig.

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Bitte beachten Sie unbedingt den mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermin für die Restzahlung auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Stornierung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt BESTTRAVEL dies zur Kündigung des Pauschalreisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. BESTTRAVEL ist dazu berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen.

Haben Sie Ihre Reise erst 30Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen.

Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein, mit dem Ihr gezahltes Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von BESTTRAVEL abgesichert ist. Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat BESTTRAVEL eine Insolvenzversicherung bei der R+V allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbadenabgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von BESTTRAVEL und geht Ihnen mit der Reisebestätigung zu.

3. Reiseprogramm und Reisepreis

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Prospekt, bzw. der Anzeige, unserer Webseite, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Eintrittspreise in Museen, Kirchen, oder zu kulturellen Veranstaltungen wie Theater-oder Musicalaufführungen sind nicht in den Reisepreis eingeschlossen, sondern müssen vor Ort von Ihnen bezahlt werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vermerkt.Die Kosten für Nebenleistungen wie z.B. zur Besorgung von Visa gehen —sofern nicht anders angegeben —zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet.

4. Reiseprogrammänderung

a) vor Vertragsschluss
Die Ausschreibungsangaben sind für BESTTRAVEL bindend, soweit sie Grundlage des Pauschalreisevertrages geworden sind. BESTTRAVEL behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die BESTTRAVEL Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei Rundreisen/Kreuzfahrten sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Straßen-oderSchiffsverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein BESTTRAVEL.

Im Falle der Absage eines Linien-oder Sonderfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug-bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist BESTTRAVEL verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

b) nach Vertragsschluss
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und behält sich BESTTRAVEL ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs.2 BGB unerheblich sind.Kann BESTTRAVEL die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (z.B. die Streckenführung von Flügen, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, Änderungen der Fahr-und Flugpläne, oder Reiseroute durch Spielverlegung, Spielabsage o.ä.),oder nur unter Abweichung von einer zwischen BESTTRAVEL und Ihnen gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist BESTTRAVEL berechtigt, Ihnen vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung, oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Sie haben in einem solchen Fall mit 

Zugang unseres geänderten Vertragsangebotes binnen 7Tagen das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Über diese Frist klären wir Sie in dem Änderungsangebot ausdrücklich auf. Daher gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilen, dass Sie kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten, oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen.
Die geänderte Leistung tritt dann an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.

5. Rücktritt, Umbuchung, Vertragsübertragung, Namensänderungdurch den Reisenden

a) Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt BESTTRAVEL Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei BESTTRAVEL.

Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann BESTTRAVEL angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von BESTTRAVEL berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen.

Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die BESTTRAVEL im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern muss, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:

  • Bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises.
  • Vom 45. —31. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises.
  • Vom 30. —15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises.
  • Vom 14. —7. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises.
  • Vom 6. —3. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
  • Ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
  • NoShow (Nichtantritt der Reise am Abreisetag) 95% des Reisepreises.

BESTTRAVEL behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BESTTRAVEL nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BESTTRAVEL verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.

Abweichend von Ziffer 5.a. kann BESTTRAVEL keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. 

b) Umbuchung
Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Spieltickets, oder der Beförderungsart.Sie gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. 

c) Vertragsübertragunggemäß § 651e BGB:
Bis zum Reisebeginn d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die BESTTRAVEL zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. BESTTRAVEL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst gegenüber BESTTRAVEL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Änderung der Flugtickets und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger.Diese Mehrkosten sind nur zu zahlen, wenn Sie entstanden und Ihnen von BESTTRAVEL nachgewiesen sind. BESTTRAVEL berechnet Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100 pro Person.

Rücktritts-, Umbuchungs -und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen.

d) Namensänderung
Bei Reiseanmeldung muss BESTTRAVEL Ihr vollständiger Name mit allen Vor-und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeterReiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch BESTTRAVEL sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,-€ pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linien-oder Sonderflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt BESTTRAVEL 100,-EUR Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.

6. Rücktritt und Kündigung durch BESTTRAVEL

BESTTRAVEL kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen:

a) bis 31 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der BESTTRAVEL Ausschreibung und Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch BESTTRAVEL nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. BESTTRAVEL behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die BESTTRAVEL aus einer anderweitigen Verwendung der nicht inAnspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der BESTTRAVEL von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
c) verhaltensbedingt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe(Bengalos)und Ähnliches bei sich führen, oder dieses versuchen; ferner, wenn Sie Drogen konsumieren oder bei sich führen, bzw. Straftaten während der Reise begehen. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Vorliegens eines Versuches der vorgenannten Handlungen vor.
d) wenn Sie unter falschen Angabe zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen oder aus anderen Gründen mit einem Stadionverbot belegt sind.

7. Kündigung des Pauschalreisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Wird BESTTRAVEL vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung und Erfüllung Ihres Pauschalreisevertrages gehindert, kann BESTTRAVEL unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt Ihnen gegenüber erklären. BESTTRAVEL zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück. BESTTRAVEL behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

8. Gewährleistung

a) Mängelanzeige/Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie BESTTRAVEL den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen.
Sie haben BESTTRAVEL eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder wird durch BESTTRAVEL verweigert. BESTTRAVEL kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich-oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an BESTTRAVELrichten:

besttravel dortmundGmbH
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Tel. +49 231/90 20 6920
Fax +49 231 90 20 69 29
e-mail: info@best-travel.de

Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen an Ihren Reisevermittler außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbareWeitergabe an BESTTRAVEL zur zügigen Bearbeitung Ihres Abhilfeverlangens nicht gewährleistet ist.

Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von BESTTRAVELnicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen BESTTRAVELanzuerkennen.

b) Minderung des Reisepreises, §651 m BGB.
Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

c) Kündigung des Pauschalreisevertrages, § 651 l BGB
Leistet BESTTRAVEL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat BESTTRAVEL zu tragen.Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von BESTTRAVEL betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.

d) Schadensersatz, § 651 n BGB
Verletzt BESTTRAVEL schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist BESTTRAVEL Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

9. Verjährung

Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651jBGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.

10. Haftung von BESTTRAVEL

BESTTRAVEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel-oder anderen nicht von BESTTRAVEL herausgegebenen Prospekten oder Onlinebeschreibungen, die von BESTTRAVEL Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

11.Beschränkung der Haftung

a) vertraglich
Die vertragliche Haftung von BESTTRAVEL ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von BESTTRAVEL herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit BESTTRAVEL für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) gesetzlich
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen BESTTRAVEL ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit BESTTRAVEL vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

c) für Fremdleistungen 
BESTTRAVEL haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von BESTTRAVEL lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).

12. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-und Gesundheitsvorschriften

BESTTRAVELsteht dafür ein Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften vorvertraglich sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann auch Ihr Reisemittler veranlassen (§651v Abs.1 Satz 1 BGB). Jeder Reisende (auch Kinder) aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europabei denen der Schengen Raum verlassen wird. BESTTRAVEL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende BESTTRAVEL mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BESTTRAVEL die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch-oder Nichtinformation durch BESTTRAVEL bedingt sind.Sollten Pass-, Visa-, Gesundheits -oder sonstige Einreisevorschrifteneinzelner Länder von Ihnen aus vonIhnen zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass Sie deshalb an der Reise gehindert sind, so kann BESTTRAVEL den Transport bzw. Weitertransport ohne Ausgleichspflicht verweigern und Sie mit den entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.a dieser Reisebedingungen belasten. Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, von Ihnen Einreisegebühren, oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung BESTTRAVEL für alle Passagiere übernommen hat, so ist BESTTRAVEL berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten Ihnen weiterzubelasten.

13. Versicherungen

Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherungen sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

14. Datenschutz

Sie stellen BESTTRAVEL im Rahmen Ihrer Buchung personenbezogene Daten zur Verfügung, die BESTTRAVEL zur Abwicklung der Reise benötigt. BESTTRAVEL wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. BESTTRAVEL nutzt Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge, Anforderungen und Wünsche und ggfls. zu Zwecken der eigenen Marktforschung. Nur dann, wenn Sie BESTTRAVEL zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt BESTTRAVEL diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke. BESTTRAVEL weist darauf hin, dass BESTTRAVEL Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen, z.B. Newsletter per E-Mail und/oder per Post verwendet. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zusendung über eine BESTTRAVEL Internetseite oder im Rahmen einer Reiseanmeldung angefordert bzw. genehmigt haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt BESTTRAVEL Ihre Daten nicht an Dritte. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.best-travel.de.

15. Information über Verbraucherstreitbeilegung

BESTTRAVELweist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass BESTTRAVEL nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für BESTTRAVEL verpflichtend würde, informiert BESTTRAVEL die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. BESTTRAVEL weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

16. Gerichtsstand/Rechtswahl

Gerichtsstand für Klagen gegen BESTTRAVEL ist Dortmund. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und BESTTRAVEL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen BESTTRAVEL im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung

17. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Reiseveranstalterder angebotenen Pauschalreisen ist:

besttravel dortmund GmbH
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Amtsgericht Dortmund HR B 14257
Geschäftsführer: Thomas Heß
USt-IdNr: DE 209425012

Tel.: +49 231 90 20 69 20
Fax: +49 231 90 20 69 29info@best-travel.de

Lesen Sie bitte auch aufmerksam das Formblatt, welches wichtige Informationen zur Unterrichtung von Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651A des bürgerlichen Gesetzbuchs enthält